Die gleiche Person habe ihm dann die Identitätskarte gegen Bezahlung von EUR 2'500.00 ausserhalb der Gemeinde ausgehändigt (Protokoll S. 7, act. 31). Nachdem er sich eigenen Angaben zufolge nur zwei Monate in Griechenland aufgehalten und die Identitätskarte von einer Person ausserhalb der Gemeinde gegen Bezahlung von EUR 2'500.00 erhalten hat (MI-act. 6; Protokoll S. 7, act. 31), durfte der Gesuchsgegner nicht davon ausgehen, dass die Identitätskarte echt ist. Entgegen der offenbaren Auffassung des Rechtsvertreters des Gesuchsgegners musste ihm klar -6-