Der Gesuchsgegner behauptet zwar, er habe nicht gewusst, dass es sich bei der von ihm mitgeführten griechischen Identitätskarte um eine Fälschung handelt (MI-act. 3; Protokoll S. 7, act. 31). Zur Frage, wie er an diesen Ausweis gelangt sei, führte er anlässlich der heutigen Verhandlung aus, er habe eine Person kontaktiert, welche ihm gesagt habe, dass er sich bei der Gemeinde in Griechenland melden und diverse Unterlagen, unter anderem einen Auszug aus dem Geburtsregister, einreichen solle. Die gleiche Person habe ihm dann die Identitätskarte gegen Bezahlung von EUR 2'500.00 ausserhalb der Gemeinde ausgehändigt (Protokoll S. 7, act.