D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 12, act. 36). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 12, act. 36): 1. Die angeordnete Ausschaffungshaft sei nicht zu bestätigen. Der Gesuchsgegner sei, unter Anordnung von Ersatzmassnahmen, aus der Haft zu entlassen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: