Am 8. April 2023, 13.00 Uhr, wurde der Gesuchsgegner aus der strafprozessualen Haft entlassen und anschliessend dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) zugeführt (MI-act. 20 ff.), welches ihn mit sofort vollstreckbarer Verfügung aus der Schweiz, dem Schengen-Raum und der Europäischen Union wegwies (MI-act. 16 ff.). B. Anschliessend wurde dem Gesuchsgegner am 8. April 2023 im Rahmen der Befragung durch das MIKA das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 20 ff.) und die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.