Nachdem die Partnerin des Gesuchsgegners mit E-Mail vom 31. Oktober 2022 mitgeteilt hatte, sie wolle den Gesuchsgegner nicht heiraten (MI-act. 318), schrieb das MIKA das Verfahren um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zwecks Vorbereitung der Heirat mit Schreiben vom 1. November 2022 infolge Rückzugs des Gesuchs als gegenstandslos geworden von der Kontrolle ab (MI-act. 320). In der Folge meldete das MIKA den Gesuchsgegner am 14. März 2023 für einen Flug nach Dhaka an, der auf den 17. April 2023 bestätigt wurde (MIact. 334 ff.). Am 5. April 2023 wurde der Gesuchsgegner in seiner Unterkunft polizeilich angehalten und gleichentags um 14.15 Uhr dem MIKA zugeführt (MIact. 343 ff.).