Am 20. Dezember 2021 stellten der Gesuchsgegner und seine Partnerin beim MIKA ein Gesuch um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zwecks Vorbereitung der Heirat (MI-act. 220 ff.). Nachdem die Partnerin des Gesuchsgegners mit E-Mail vom 31. Oktober 2022 mitgeteilt hatte, sie wolle den Gesuchsgegner nicht heiraten (MI-act. 318), schrieb das MIKA das Verfahren um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zwecks Vorbereitung der Heirat mit Schreiben vom 1. November 2022 infolge Rückzugs des Gesuchs als gegenstandslos geworden von der Kontrolle ab (MI-act. 320).