Mit E-Mail vom 22. Januar 2020 teilte das SEM dem MIKA mit, dass der Gesuchsgegner als Staatsangehöriger von Bangladesch identifiziert worden sei. Zur Ausstellung eines Ersatzreisedokuments müsse jedoch noch eine Befragung des Gesuchsgegners durch die Vertretung von Bangladesch durchgeführt werden (MI-act. 134 f.). -3- Anlässlich des Ausreisegesprächs vom 29. Januar 2020 gab der Gesuchsgegner gegenüber dem MIKA an, dass er nicht freiwillig nach Bangladesch zurückkehren wolle (MI-act. 141 ff.).