Mit Schreiben vom 11. Januar 2017 setzte das SEM dem Gesuchsgegner eine neue Ausreisefrist bis zum 25. Januar 2017 an und wies ihn auf seine Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung von Reisepapieren hin (MI-act. 47). Mit Schreiben vom 12. Januar 2017 forderte ihn auch das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) auf, die Schweiz innert der angesetzten Ausreisefrist zu verlassen (MI-act. 48).