A. Der Gesuchsgegner reiste am 24. August 2014 illegal in die Schweiz ein und stellte gleichentags in Vallorbe ein Asylgesuch (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 10). Mit Entscheid vom 7. November 2016 lehnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Asylgesuch des Gesuchsgegners ab, wies ihn aus der Schweiz weg, ordnete an, er habe die Schweiz bis zum 2. Januar 2017 zu verlassen, und beauftragte den Kanton Aargau mit dem Vollzug der Wegweisung (MI-act. 31 ff.). Auf die dagegen erhobene Beschwerde trat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 9. Januar 2017 nicht ein (MI-act. 43 ff.).