Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 16. Januar 2023 angeordnete Verlängerung der Ausschaffungshaft wird bis zum 26. April 2023, 12.00 Uhr, bestätigt. 2. Die Haft ist im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich zu vollziehen. 3. Es werden keine Kosten auferlegt. 4. Die Rechtsvertreterin wird aufgefordert, nach Haftentlassung der Gesuchsgegner ihre detaillierte Kostennote im Verfahren WPR.2022.79 einzureichen. Zustellung an: die Gesuchsgegner (Vertreterin, im Doppel) das MIKA (mit Rückschein) das Staatssekretariat für Migration, 3003 Bern -9- Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten