Der an der Verhandlung anwesende Vertreter des MIKA hat dazu erklärt, dass eine Ausschaffung in die Ukraine nicht von vornherein als unmöglich erscheine und er umgehend die erforderlichen Abklärungen vornehmen werde. Unter diesen Umständen erscheint der Vollzug der Wegweisung offensichtlich nicht als undurchführbar.