Anlässlich der heutige Verhandlung führte der Gesuchsgegner aus, er habe in dieser Zeit bei seinem Vater gelebt. Er habe zwar gewusst, dass die Polizei beim Vater war, jedoch habe man ihm nicht genau sagen können, weshalb man ihn gesucht habe. Er habe keine Kenntnis davon gehabt, dass das MIKA ihn suche (Protokoll S. 5, act. 21). Diesbezüglich führte der Vertreter des Gesuchstellers anlässlich der heutigen Verhandlung aus, der Gesuchsgegner habe im Haus des Vaters nicht angetroffen werden können. Der Vater habe zudem ausgesagt, er - 12 -