Weitere Hinweise, insbesondere bezüglich der Häufigkeit und des Umfangs des Kokainhandels des Gesuchsgegners, sind aus den Akten nicht ersichtlich. Anlässlich der heutigen Verhandlung gab der Gesuchsgegner zu Protokoll, es seien bei seiner Festnahme etwa 88 Gramm Kokain sichergestellt worden, wobei er das Kokain nicht an einen grösseren Personenkreis verteilt habe, sondern es sich lediglich um ungefähr zehn Personen gehandelt habe (Protokoll S. 6, act. 22).