Mit Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 25. August 2022 wurde der Gesuchsgegner unter anderem wegen Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt (MI-act. 827 ff.). Aus dem unbegründeten Urteil des Bezirksgerichts Zürich kann einzig entnommen werden, dass der Gesuchsgegner bei seiner Festnahme ungefähr 88 Gramm Kokain, auf sich trug. Weitere Hinweise, insbesondere bezüglich der Häufigkeit und des Umfangs des Kokainhandels des Gesuchsgegners, sind aus den Akten nicht ersichtlich.