Der Gesuchsgegner wurde am 26. März 2023, 09.00 Uhr, aus dem Strafvollzug im Kanton Zürich entlassen und unmittelbar daran anschliessend im Auftrag des MIKA migrationsrechtlich festgenommen. Am 27. März 2023 wurde der Gesuchsgegner dem MKA zugeführt (MIact. 900). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 27. März 2023 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 900 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.