Am 16. Februar 2022 wurde der Gesuchsgegner von der Stadtpolizei Zürich verhaftet und das Bezirksgericht Zürich ordnete eine Untersuchungshaft und anschliessend eine Sicherheitshaft an (MIact. 768 ff., 775 ff.). Mit Urteil vom 25. August 2022 wurde der Gesuchsgegner vom Bezirksgericht Zürich unter anderem wegen Diebstahls, Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Missachtung der Ein- und Ausgrenzung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt (MI-act. 827 ff.).