Am 17. September 2021 beantragte das MIKA eine Hausdurchsuchung, um den Gesuchsgegner zwecks Zuführung zum SEM anzuhalten (MIact. 744 f.), welche durch das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) am 23. September 2021 bewilligt wurde (MIact. 746 ff.). Am 28. September 2021 teilte die Kantonspolizei des Kantons Aargau dem MIKA mit, der Gesuchsgegner habe bis dato weder angehalten noch habe sein Aufenthaltsort eruiert werden können (MIact. 750). In der Folge schrieb das MIKA den Gesuchsgegner am 7. Januar 2022 rückwirkend per 2. August 2020 als "untergetaucht" aus (MIact. 756 f.).