Mit Urteil der Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Aargau (Obergericht) vom 12. August 2019 wurde der Gesuchsgegner zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Gleichzeitig verwies das Obergericht den Gesuchsgegner für fünf Jahre des Landes (MI-act. 603 ff.). Am 31. Januar 2020 trat der Gesuchsgegner die gegen ihn ausgesprochene Freiheitsstrafe im Bezirksgefängnis Zofingen an (MIact. 640 ff.).