Die allfällige Anordnung einer Haftverlängerung ist dem Verwaltungsgericht spätestens acht Arbeitstage vor Ablauf der bewilligten Haft einzureichen. Das MIKA wird überdies darauf hingewiesen, dass der Vollzug der Wegweisung des Gesuchsgegners auch bei bewilligter Durchsetzungshaft vorangetrieben werden muss. Dazu gehört insbesondere auch, dass das MIKA dafür sorgt, dass das SEM sich erneut über den Stand des Identifikationsprozesses bei den malischen Behörden erkundigt und versucht, über die durch den Gesuchsgegner angegebene Telefonnummer seiner angeblichen Schwester durch direkte Kontaktierung oder über das SEM nähere Angaben zur Identität des Gesuchsgegners zu erlangen.