1.4. Das SEM ersuchte die kroatischen Behörden am 14. November 2022 um Übernahme des Gesuchsgegners (MI-act. 22 ff.). Am 13. Januar 2023 lehnten diese das Gesuch ab. Nachdem das SEM am 25. Januar 2023 eine neuerliche Prüfung des Gesuchs verlangt hatte, stimmten die kroatischen Behörden schliesslich am 8. Februar 2023 dem Rückübernahmegesuch zu (MI-act. 37). In der Folge trat das SEM mit Verfügung vom 13. Februar 2023 auf das Asylgesuch des Gesuchsgegners nicht ein und wies ihn aus der Schweiz weg (MI-act. 41 ff.). Diese Verfügung ist am 23. Februar 2023 in Rechtskraft erwachsen (MI-act. 60).