3. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) oder für eine kurze Übergangszeit bis zur Verlegung im Bezirksgefängnis Aarau vollzogen. C. Im Anschluss an die Eröffnung der angeordneten Haft unterzeichnete der Gesuchsgegner eine Erklärung, wonach er eine richterliche Haftüberprüfung wünsche (act. 5). D. In der Folge bestellte das Verwaltungsgericht dem Gesuchsgegner einen amtlichen Rechtsvertreter, stellte diesem die Akten elektronisch zu und räumte ihm eine Frist bis zum 15. März 2023, 17.00 Uhr, zur Stellungnahme ein (act. 9 f.).