Die am 15. November 2022 vom SEM in Auftrag gegebene forensische Altersabklärung vom 22. November 2022 ergab, dass der Gesuchsgegner mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das 18. Lebensjahr vollendet und die Volljährigkeit erreicht habe (MI-act. 15 ff.). Gestützt auf dieses Gutachten führte das SEM ihn fortan unter dem Geburtsdatum 01.01.2004 (MI-act. 50). Am 13. Januar 2023 lehnten die kroatischen Behörden das Rückübernahmeersuchen ab, weshalb das SEM am 25. Januar 2023 ein Remonstrationsgesuch stellte (MI-act. 27 f.). Diesem stimmten die kroatischen Behörden mit Schreiben vom 8. Februar 2023 zu (MIact. 37 f.).