Nachdem ein Abgleich mit der europäischen Fingerabdruck-Datenbank EURODAC ergeben hatte, dass der Gesuchsgegner am 5. September 2022 in Kroatien illegal in das Hoheitsgebiet der Dublin-Staaten eingereist war, ersuchte das Staatssekretariat für Migration (SEM) die kroatischen Behörden am 14. November 2022 um Rückübernahme des Gesuchsgegners (MI-act. 2, 22 ff.).