Gegenstand Ausschaffungshaft gestützt auf Art. 76a AIG / Haftüberprüfung -2- Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 9. September 2022 illegal in die Schweiz und reichte gleichentags ein Asylgesuch in der Region Nordwestschweiz unter dem Namen A., geb. 01.05.2005, Afghanistan, ein (Akten des Amts für Migration und Integration [MIact.] 4 ff., 9).