8. Was die Vollzugseinrichtung betrifft, sei die Haft gemäss Haftanordnung des MIKA im Ausschaffungszentrum Aarau oder im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA Zürich) zu vollziehen. Bezüglich der Inhaftierung im Ausschaffungszentrum Aarau (bzw. neu Bezirksgefängnis Aarau), welches bis Ende 2022 als Ausschaffungszentrum diente, ist anzumerken, dass Personen in ausländerrechtlicher Administrativhaft nicht mit Strafgefangenen inhaftiert werden dürfen und einem eigenen Haftregime unterworfen sind. Daran ist grundsätzlich festzuhalten. Eine längerfristige Inhaftierung im Bezirksgefängnis Aarau ist deshalb nicht zulässig.