Am 13. März 2023 um 06.30 Uhr wurde der Gesuchsgegner aus dem Strafvollzug entlassen und gleichentags um 09.30 Uhr dem MIKA zugeführt (MIact. 231 ff.). -3- B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 13 März 2023 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 231 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.