Mit Verfügung vom 15. September 2022 wies das MIKA den Gesuchsgegner unter Anordnung der sofortigen Vollstreckbarkeit aus der Schweiz, dem Schengen-Raum und der Europäischen Union weg (MI-act. 185 ff.). Da der Gesuchsgegner dem MIKA ein Flugticket nach Dubai vorweisen konnte, annullierte das MIKA am 16. September 2022 den Rückflug nach Algier (MI-act. 196; act. 2).