In der Folge wurde der Gesuchsgegner am 12 September 2022 von der Regionalpolizei Brugg wegen Verdachts auf Ladendiebstahl angehalten und gestützt auf Art. 217 Abs. 1 lit. b der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO; SR 312.0) vorläufig festgenommen (MI-act. 200). Am 14. September 2022 meldete das MIKA den Gesuchsgegner für einen Flug nach Algerien an, der auf den 17. September 2023 bestätigt wurde (MI-act. 171 ff.). Mit Verfügung vom 15. September 2022 wies das MIKA den Gesuchsgegner unter Anordnung der sofortigen Vollstreckbarkeit aus der Schweiz, dem Schengen-Raum und der Europäischen Union weg (MI-act. 185 ff.).