Gegenstand Ausschaffungshaft gestützt auf Art. 76 AIG / Haftüberprüfung -2- Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 29. Juni 2021 illegal in die Schweiz ein und stellte gleichentags in der Region Altstätten ein Asylgesuch (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 20). Nachdem der Gesuchsgegner sein Asylgesuch am 11. Januar 2022 zurückgezogen hatte, schrieb das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit Verfügung vom 12. Januar 2022 das Asylverfahren als gegenstandslos geworden von der Kontrolle ab (MI-act. 129, 132 f.).