1. Die Ausschaffungshaft wird gestützt auf Art. 79 AIG für vier Monate bis zum 11. Mai 2023, 12.00 Uhr, verlängert. 2. Die Haft wird im Bezirksgefängnis Aarau oder im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich vollzogen. C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor der Einzelrichterin des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt. D. Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 4, act. 28):