Am 28. November 2022 teilte das SEM dem MIKA mit, dass der Gesuchsgegner durch das algerische Generalkonsulat als algerischer Staatsangehöriger habe identifiziert werden können und er hiernach beim algerischen Konsulat vorzusprechen habe (MI-act. 159). Am 29. November 2022 teilte das SEM dem MIKA mit, dass das Ausreisegespräch im Februar 2023 stattfinden werde (MI-act. 169). B. Am 3. Januar 2023 gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör betreffend Verlängerung der Ausschaffungshaft um weitere vier Monate (MI-act. 183 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Verlängerung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1):