Gemäss in den Akten liegender Notiz (MI-act. 157 f.) sprach der Gesuchsgegner am 24. November 2022 beim MIKA vor, nachdem er anlässlich der Verhandlung vom 23. August 2022 ausgesagt hatte, freiwillig nach Algerien zurückzukehren. Anlässlich dieses Gesprächs habe sich der Gesuchsgegner geweigert, eine Freiwilligkeitserklärung zu unterzeichnen und das algerische Konsulat telefonisch zu kontaktieren (MI-act. 157). Er habe dies zudem zum Ausdruck gebracht, indem er das Dokument mit den Kontaktdaten des algerischen Konsulats zerrissen und in den Abfalleimer geworfen habe (MI-act. 158).