Am 17. Oktober 2022 teilte das SEM dem MIKA telefonisch mit, dass entgegen deren Annahme nicht der Originalreisepass, sondern bloss die Kopie des gültigen Reisepasses des Gesuchsgegners vorläge. Gleichentags stellte das SEM den algerischen Behörden im Rahmen der Vollzugsunterstützung einen Identifizierungsantrag (MI-act. 111 f.).