Der Gesuchsgegner äusserte sich wiederholt, so auch anlässlich der heutigen Verhandlung, dahingehend, dass er in Georgien in einem Methadonprogramm sei und er Methadon benötige (MI-act. 16, 31, 46, 49; Protokoll S. 3, act. 27). Sodann gab er anlässlich der polizeilichen Befragung und des rechtlichen Gehörs betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft immer wieder zu erkennen, dass es ihm schlecht gehe (MI-act. 16 f., 31).