1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. 2. Die Haft begann am 3. März 2023,14.39 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für drei Monate bis zum 2. Juni 2023,12.00 Uhr, angeordnet. 3. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich vollzogen. Sofern es zu einer Befragung bzw. für Haftüberprüfungsverhandlungen zwingend notwendig ist, wird der Verfügungsadressat im Bezirksgefängnis Aarau untergebracht. C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt.