Am 2. März 2023, 17.00 Uhr, wurde der Gesuchsgegner anlässlich einer Verkehrskontrolle durch die Kantonspolizei Aargau in Aarau Rohr angehalten und wegen Verdachts auf Ladendiebstähle gestützt auf Art. 217 Abs. 2 der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO; SR 312.0) vorläufig festgenommen (MI-act. 25 ff.). Anlässlich der polizeilichen Einvernahme am 3. März 2023 durch die Kantonspolizei Aargau, sagte der Gesuchsgegner aus, er sei vor einer Woche von Georgien über Budapest mit dem Bus in die Schweiz eingereist (MIact. 35).