A. Der Gesuchsgegner reiste erstmals am 11. Juli 2014 in die Schweiz ein und stellte am 12. Juli 2014 ein Asylgesuch (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 1). Mit Verfügung vom 18. August 2014 trat das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf das Asylgesuch des Gesuchsgegners nicht ein und wies ihn aus der Schweiz weg (MI-act. 1).