Kantonspolizei St. Gallen am 6. Februar 2023 zu Protokoll gab, er werde die Schweiz in der kommenden Woche verlassen (MI-act. 49), ist er aktenkundig seiner Ausreisepflicht bisher nicht nachgekommen (MIact. 48, 63, 75). Hinzu kommt, dass sich der Gesuchsgegner trotz Aufforderung des MIKA nicht beim BAZ Basel gemeldet hat, obwohl das MIKA ihm hierzu einen Railcheck sowie einen Passierschein aushändigte (MI-act. 52 f.), womit er sich behördlichen Anordnungen widersetzte.