3. Das MIKA ordnete am 16. Februar 2023 eine Ausschaffungshaft für 13 Tage an. Den Akten ist zu entnehmen, dass die französischen Behörden der Rückübernahme des Gesuchsgegners zugestimmt haben und die Rückübergabe am 20. Februar 2023, 14.30 Uhr stattfinden soll (MI-act. 73, 85). Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass die Ausschaffung des Gesuchsgegners voraussichtlich innerhalb von acht Tagen nach der Haftanordnung erfolgen wird. Nachdem der Gesuchsgegner sein schriftliches Einverständnis erklärt hat, kann auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet werden (Art. 80 Abs. 3 AIG).