In der Folge wurde der Gesuchsgegner am 14. Februar 2023, um 13.10 Uhr durch die Kantonspolizei Genf in Genf polizeilich angehalten und ab diesem Zeitpunkt migrationsrechtlich festgehalten (MI-act. 57 ff.). Am 16. Februar 2023 stimmten die französischen Behörden der Rückübernahme des Gesuchsgegners zu (MI-act. 70). Gleichentags um 15.30 Uhr wurde der Gesuchsgegner durch die Kantonspolizei Genf dem MIKA zugeführt (MI-act. 75). -3-