Mit Verfügung vom 30. Januar 2023 ordnete das Staatssekretariat für Migration (SEM) gegen den Gesuchsgegner ein ab dem 1. Februar 2023 bis zum 31. Januar 2025 gültiges Einreiseverbot für das Gebiet der Schweiz und Liechtensteins an, welches ihm gleichentags eröffnet wurde (MI-act. 35 ff.). Am 5. Februar 2023 wurde der Gesuchsgegner in Rapperswil durch die Kantonspolizei St. Gallen gestützt auf Art. 217 Abs. 1 StPO vorläufig festgenommen und am folgenden Tag dem MIKA zugeführt. Gleichentags händigte ihm das MIKA einen Railcheck sowie einen Passierschein aus und forderte ihn auf sich umgehend beim Bundesasylzentrum Basel (BAZ Basel) zu melden (MI-act. 52 f.).