Am 27. Januar 2023 wurde der Gesuchsgegner durch die Luzerner Polizei wegen Verdachts auf Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration vom 16. Dezember 2005 (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG; SR 142.20 gestützt auf Art. 217 Abs. 1 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) vorläufig festgenommen (MI-act. 12 ff.). In der Folge wurde er am 30. Januar 2023 dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) zugeführt (MI-act. 25), welches mit sofort vollstreckbarer Verfügung die Wegweisung des Gesuchsgegners aus der Schweiz verfügte (MIact. 26 ff.).