Die Einzelrichterin erkennt: 1. Die am 16. Februar 2023 angeordnete Ausschaffungshaft wird bis zum 15. April 2023, 12.00 Uhr, bestätigt. 2. Die Haft ist im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich zu vollziehen. 3. Es werden keine Kosten auferlegt. 4. Als amtliche Rechtsvertreterin wird lic. iur. Martin Leiser, Rechtsanwalt, Aarau, bestätigt. Die Rechtsvertreterin wird aufgefordert, nach -8- Haftentlassung der Gesuchsgegner seine detaillierte Kostennote einzureichen.