Den Akten ist zu entnehmen, dass der Gesuchsgegner im Januar 2023 im Rahmen einer Schmerzsprechstunde im Kantonsspital Aarau in Behandlung war. Dabei wurden chronische thorakale Schmerzen, eine posttraumatische Belastungsstörung sowie Hämorrhoiden diagnostiziert. Aufgrund den Angaben in den Arztberichten vom 12. und 26. Januar 2023 gehen keine Anzeichen hervor, dass die Hafterstehungsfähigkeit des Gesuchsgegners nicht gegeben ist (MI-act.