3.2. Die Gesuchsgegner gab anlässlich des Ausreisegesprächs beim MIKA am 17. Oktober 2022 zu Protokoll, dass er keine Reisepapiere habe und nicht nach Sri Lanka zurückkehren wolle (MI-act. 79 ff.). Daraufhin ersuchte das MIKA das SEM um Vollzugsunterstützung bei der Papierbeschaffung (MIact.82). Infolgedessen reichte das SEM bei der sri-lankischen Vertretung ein Gesuch um Ausstellung eines Ersatzreisepapiers für den Gesuchsgegner und teilte dem MIKA mit, der Gesuchsgegner sei durch die sri-lankische Behörde identifiziert und die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments unter Voraussetzung einer bestehenden Flugbuchung zugesichert worden (MI-act. 99). Wurde die Ausstellung