1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. 2. Die Haft begann am 15. Februar 2023, 17.30 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 77 AIG für 60 Tage bis zum 15. April 2023, 12.00 Uhr, angeordnet. 3. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich oder im Bezirksgefängnis Aarau vollzogen. C. Nach Eingang der Akten beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau wurde den Gesuchsgegnern ein amtlicher Rechtsvertreter bestellt. Dieser wurde nach Übergabe der Akten aufgefordert, bis zum 17. Februar 2023, 13.00 Uhr, zur angeordneten Ausschaffungshaft Stellung zu nehmen (act. 8 f.).