heutigen Verhandlung angegeben hat, dass sich sein Reisepass bei einer Freundin in Guatemala befindet (Protokoll S. 3, act. 30). Damit handelt es sich nur um eine Frage der Zeit, bis der Reisepass den Behörden zugänglich gemacht wird. Gemäss Aussage des Vertreters des Gesuchstellers könne die Ausschaffung nach Kolumbien sofort in die Wege geleitet werden, sobald ein Reisedokument vorliegt. Es seien bisher noch nicht so viele Ausschaffungen nach Kolumbien durchgeführt worden, dennoch könne eine Flugbuchung sofort durchgeführt werden, wenn der notwenige Reisepass vorliege (Protokoll S. 3 f., act. 30 f.).