Am 20. Dezember 2023, 18.15 Uhr, wurde der Gesuchsgegner aus der vorläufigen Festnahme entlassen und gestützt auf § 12 des Einführungsgesetztes zum Ausländerrecht vom 25. November 2008 (EGAR; SAR 122.600) migrationsrechtlich festgenommen (MI-act. 45). Am 21. Dezember 2023, wies das Amt für Migration und Integration (MIKA) den Gesuchsgegner aus der Schweiz und dem Schengen-Raum weg (MIact. 62 ff.)