Anlässlich der polizeilichen Einvernahme gab der Gesuchsgegner an, er besitze einen kolumbianischen Reisepass, einen Identitätsausweis sowie einen Führerausweis, er habe diese aber verloren und müsse sie bei der Botschaft wieder bestellen (MI-act. 35). Ein Foto seines kolumbianischen Reisepasses lag den Akten vor (MI-act. 44). Aufgrund der illegalen Einreise und der gefälschten Ausweisdokumente wurde der Gesuchsgegner von der Kantonspolizei Aargau vorläufig festgenommen (MI-act. 5 f.).