3.2. Der Gesuchsgegner versuchte, illegal in die Schweiz einzureisen (MIact. 26), wies sich gleichzeitig mit einem falschen costa-ricanischen Reisepass aus (MI-act. 1 f., 26) und führte überdies weitere gefälschte Ausweisdokumente im gemieteten Fahrzeug mit sich (MI-act. 28). Im Versuch, illegal in die Schweiz einzureisen und sich mit falschen Identitätsdokumenten auszuweisen, wollte der Gesuchsgegner offensichtlich seine echte Identität geheim halten und durch unglaubwürdige und widersprüchliche Angaben, die Vollziehungsbemühungen einer Ausschaffung erschweren (BGE 130 II 56, Erw.